Zurechnungsfähigkeit

Zurechnungsfähigkeit

Zurechnungsfähigkeit, die Fähigkeit zur bewußten Selbstbestimmung und zur Einsicht in die Anordnungen der sittlichen oder Rechtsordnung. Unzurechnungsfähigkeit ist vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war, wenn er unter Zwang, im Zustande der Notwehr oder des Notstandes gehandelt hat, ferner bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lenensjahre, bei jugendlichen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ebenso wie bei Taubstummen, wenn sie die zur Erkenntnis der Strafbarkeit ihrer Handlung erforderliche Einsicht nicht besitzen. (Reichsstrafgesetzb. §§ 51-58.)


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Zurechnungsfähigkeit — (Verantwortlichkeit, Imputabilitas), die Fähigkeit, für einen rechtswidrigen Erfolg verantwortlich gemacht zu werden. Z. besitzt jeder erwachsene normale Mensch. Nichtzurechnungsfähig (unzurechnungsfähig) ist mithin: 1) der noch nicht erwachsene… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zurechnungsfähigkeit — ↑Imputabilität …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zurechnungsfähigkeit — Verantwortlichkeit; Verantwortung; Rechenschaft * * * Zu|rech|nungs|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Fähigkeit, seine Handlungen zu erkennen, bewusst auszuführen u. zu verantworten ● verminderte Zurechnungsfähigkeit * * * Zu|rech|nungs|fä|hig|keit, die… …   Universal-Lexikon

  • Zurechnungsfähigkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Schuldunfähigkeit (früher Zurechnungsunfähigkeit oder volkstümlich Unzurechnungsfähigkeit genannt) ist der wichtigste… …   Deutsch Wikipedia

  • Zurechnungsfähigkeit — Zu|rech|nungs|fä|hig|keit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rechenschaft — Zurechnungsfähigkeit; Verantwortlichkeit; Verantwortung * * * Re|chen|schaft [ rɛçn̩ʃaft], die; : Auskunft, die man jmdm. über etwas gibt, wofür man verantwortlich ist: über jeden ausgegebenen Cent Rechenschaft ablegen, geben; über sein… …   Universal-Lexikon

  • Johann Christian Woyzeck — (* 3. Januar 1780 in Leipzig; † 27. August 1824 ebenda) war ein deutscher Soldat, der wegen Mordes an seiner Liebhaberin Johanna Woost hingerichtet wurde. Seine Geschichte diente Georg Büchner als Vorlage für sein Drama Woyzeck …   Deutsch Wikipedia

  • Johann Christian August Clarus — (* 5. November 1774 in Coburg; † 13. Juli 1854 in Leipzig) war ein deutscher Mediziner. Er wurde durch seine Gutachten über die „Zurechnungsfähigkeit“ Johann Christian Woyzecks, deren Lektüre Georg Büchner zu seinem Drama Woyzeck anregte, bekannt …   Deutsch Wikipedia

  • Zurechnung — (Imputatio), 1) die Beziehung einer Handlung auf eine gewisse Person als deren Urheber, mithin die Verbindung zwischen Person u. That in der Richtung von Ursache u. Wirkung: bes. 2) im criminalrechtlichen Sinne die Gewißheit, daß Jemand der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtliche Medizin — (Medicina forensis), die Anwendung der medizinischen Wissenschaft auf die Rechtspflege und die Gesetzgebung. Die g. M. umfaßt im wesentlichen die Lehre von den gewaltsamen Todesursachen und den Körperverletzungen, die Lehre von den für die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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